Umgang mit defekten oder ausgeliehenen Maschinen und Werkzeugen nach Rückkehr von der Baustelle

Arbeitsanweisung

Umgang mit defekten oder ausgeliehenen Maschinen und Werkzeugen nach Rückkehr von der Baustelle

Zweck:
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Prüfung von Maschinen und Werkzeugen nach dem Baustelleneinsatz. Diese Arbeitsanweisung dient dazu, eine unkontrollierte Ablage von defekten Maschinen oder Werkzeugen zu vermeiden und eine schnelle sowie direkte Begutachtung bzw. Reparatur sicherzustellen.

Anwendungsbereich:
Diese Arbeitsanweisung gilt für alle Mitarbeitenden, die Maschinen oder Werkzeuge von Baustellen zurückführen oder entgegennehmen.

Anweisung:
Alle defekten sowie ausgeliehenen Maschinen und Werkzeuge, die von einer Baustelle zurückkommen, sind unverzüglich zur Überprüfung zu übergeben an:

  • Christian Giecek

Vertretungsweise sind die Maschinen oder Werkzeuge zu übergeben an:

  • Javier Borrajo oder
  • Ralf Müller

Eine eigenständige Nutzung, Weitergabe oder Einlagerung ohne vorherige Übergabe zur Prüfung ist nicht zulässig.
Diese Arbeitsanweisung ist strikt einzuhalten.

Gruß Ralf Keller

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