Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aufgrund der hohen Inzidenzzahlen und Krankheitsfällen halten wir an der Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygieneregeln fest.
Dies bedeutet, die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in zugänglich geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen.
Wir können es uns nicht leisten, aus Unachtsamkeit und fehlender Rücksichtnahme – auch im privaten Bereich – eine Gefährdung des Betriebsauflaufs zu riskieren und appellieren an eure Eigenverantwortung und Einsicht.
Bleibt gesund!
Gruß
Ralf Keller