Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Unternehmen sind verpflichtet, auf Grundlage der jeweils aktuellen Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept zu entwickeln und umzusetzen. Dabei gilt es, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten und bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren.
In Arbeits- und Betriebsstätten ist ab dem 1. Dezember ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt nicht am Platz, sofern genügend Abstand eingehalten werden kann.
Bitte handelt eigenverantwortlich und einsichtig und bleibt gesund!
Gruß Ralf Keller